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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mediengesetz neu


BS/2
15.06.2005, 11:22
Zur Info zum neuen Medienrecht (wirksam ab 1.7.)

http://www.i4j.at/news/aktuell66.htm
http://www.i4j.at/e-commerce/werbung1.htm

BS/2

sun4fun
15.06.2005, 12:16
Hmmmm, das neue Medienrecht stimmt mich schon ein bißchen nachdenklich.... Wenn man sich das so durchließt:

Mediengesetz (http://www.i4j.at/gesetze/bg_medien.htm)

:roll:

Liebe Grüße

sun4fun

BS/2
15.06.2005, 12:32
Naja, ich werd wohl meine Impressa (sagt man so?) alle korrigieren müssen, bevor ein Freiherr von G. oder so draufkommt...

:mrgreen:

rockus
16.06.2005, 17:29
So, und wenn ma da grad dabei sind, geh' ma's doch gleich durch:

Art.I, §1, Abs.1: "Medium": jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung;

Sind nun Statistiken Mitteilungen mit gedanklichem Inhalt?

IMHO no, but IANAL.

PlanetEarth
16.06.2005, 18:24
So, und wenn ma da grad dabei sind, geh' ma's doch gleich durch:

Art.I, §1, Abs.1: "Medium": jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung;

Sind nun Statistiken Mitteilungen mit gedanklichem Inhalt?

IMHO no, but IANAL.
Meiner Meinung nach fällt jede Internetseite darunter und auch jedes Flugblatt.

PlanetEarth

Myotis
16.06.2005, 19:16
Art.I, §1, Abs.1: "Medium": jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung;

Sind nun Statistiken Mitteilungen mit gedanklichem Inhalt?

So wie ich das lese, ist das für die Definition von "Medium" genauso irrelevant wie für die Definition von "Musikinstrument", ob es Musik ist, wenn du dich auf die Tasten eines Klaviers setzt.
:wink: Dunja

rizzi
16.06.2005, 20:28
So, und wenn ma da grad dabei sind, geh' ma's doch gleich durch:

Art.I, §1, Abs.1: "Medium": jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung;


Offensichtlich ist dieses Forum ja auch ein Medienwerk. Da gibts gleich mehrere Fragen: Sind travelfreak/sun4fun dann Medieninhaber, Herausgeber, Hersteller(?)? Wies auch sei, es ist etwas merkwürdig, weil bei dem Gesetz offenbar an Zeitungen und ähnliche klassische Medien gedacht wurde, wo z.B. der Herausgeber üblicherweise Kontrolle und Verantwortung über das Publizierte hat, was hier ja nicht der Fall ist.

Oder ist am Ende jeder einzelne geschriebene Beitrag als eigenständiges Medienwerk anzusehen? Dann müsste ich in jedem Posting ein Impressum angeben.

Der Forumsserver steht vermutlich in Deutschland, die Beiträge werden aber auch nach Österreich verbreitet. Wenn ich mir z.B. § 40 (1) anschaue, dann gilt dieses Recht ja offensichtlich auch für im Ausland "Verlegtes". Wo in unserem Fall dann der "Ort, an dem das Medienwerk im Inland verbreitet worden ist" liegt, ist eher unklar (der Ort, an dem der Computer steht, auf dem der Browser des Lesers läuft?).

Ich tippe das hier in Italien, unterliege ich dann dem italienischen Recht, dem deutschen Recht (angenommen der Server befindet sich dort) oder dem österreichischen Recht (falls travelfreak/sun4fun Medieninhaber sind), allen dreien oder überhaupt allen, wo der Beitrag gelesen wird?

Laut § 43a. (1) müsste das Forum sogar der Anbietungs- und Ablieferungspflicht unterliegen :roll:

Vielleicht können mich/uns die Juristen hier diesbezüglich ein bisschen aufklären? Mir kommt jedenfalls vor, als ob Foren wie dieses zwar dem Gesetz unterliegen, das Gesetz aber nicht wirklich zu ihnen passt.

lg&tia
W

sun4fun
16.06.2005, 20:41
Ich mach mir vorallem Sorgen, dass ich als Inhaber/Herausgeber/Hersteller für den Inhalt auch zur Rechenschaft gezogen werden könnte..... :roll:

Liebe Grüße

sun4fun

PlanetEarth
16.06.2005, 21:36
Ich mach mir vorallem Sorgen, dass ich als Inhaber/Herausgeber/Hersteller für den Inhalt auch zur Rechenschaft gezogen werden könnte..... :roll:

Liebe Grüße

sun4fun
Aber m.M. nach nur dann, wenn ihr fahrlässig handelt, d.h. das Forum sich selbst überlässt ohne mitzulesen. Bei eurer wachsamen Kontrolle, sehe ich kein Problem... :wink: (Die Impressum Sachen gelten wohl aber auch...).

PlanetEarth

sun4fun
16.06.2005, 21:50
Impressum hatten wir von Anfang an. Damit hab ich kein Problem.

Liebe Grüße

sun4fun

gavriel
17.06.2005, 00:49
Dass der Server in D steht, nutzt meines Erachtens nichts. In D gibts das mit der Impressumspflicht schon viel länger.

Ich bereite jedenfalls die Auflösung meines Grundstücks in .at schon vor.

Glauben die wirklich, dass all die wirklich bösen Seiten im Web nun ein richtiges Impressum haben werden?

BS/2
17.06.2005, 16:07
IANABLE, :mrgreen: und ich hab mir das Mediengesetz auch nciht durchgelesen;
aber so aus den Infos im Forum auf http://www.richtervereinigung.at würde ich vermuten, dass für das Forum hier vor allem die Frage relevant ist, ob/dass sie im geswchäftlichen Verkehr tätig sind (Vollanwendung des ECG) und dass das Impressum vermutlich auch der Ergänzung um die "Offenlegung der grundlegenden Richtung" bedarf (§ 25 Abs. 4).
Ähnliches iwrd möglicherweise (aufgrund der fehlenden Werbung mit einschränkungen hinsichtlich ECG) auch für rockus' Seite gelten...


BS/2