Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Naviverbot bei den Eidgenossen?
Gerade von Rabat einen hochinteressanten Link bekommen:
http://www.meintomtom.de/content/n/210/Verkaufsstopp_fur_Navis_in_der_Schweiz.html
Also vorsichtig sein wenns zu den westlichen Nachbarn geht :D
orotl
PlanetEarth
23.01.2007, 20:58
Wird auch in anderen Foren wie Pocketnavigation.de diskutiert. Das Problem ist, dass anscheinend auch Geräte, die nur die Fähigkeit haben diese WPs anzuzeigen verboten sind. Und das sind im Prinzip alle. Und in D ist die gesetzliche Lage diesbezüglich ebenfalls umstritten.
PlanetEarth
Dabei stellen diese Blitzer-ovls ein enormes Potential dar: Man müsste nur die Radarfallen unauffällig woanders platzieren, als die Navisten mit ihren Pois glauben, und schon rollt der Franken.
Wird auch in anderen Foren wie Pocketnavigation.de diskutiert. Das Problem ist, dass anscheinend auch Geräte, die nur die Fähigkeit haben diese WPs anzuzeigen verboten sind.
Das lese ich aus der Astra-Mitteilung nicht heraus. Und das Laden und Mitführen der Blitzer war eh bislang auch schon verboten (zumindest in .de)
BS/2
navi verstecken ton übers radio und gut is es .....
PlanetEarth
24.01.2007, 01:10
Dabei stellen diese Blitzer-ovls ein enormes Potential dar: Man müsste nur die Radarfallen unauffällig woanders platzieren, als die Navisten mit ihren Pois glauben, und schon rollt der Franken.
Das wird ohnehin gemacht. Es gibt viel mehr Sockel für Blitzer als Geräte aufgestellt sind. Von den Attrappen ganz zu schweigen. Aber sowohl Sockel als auch Attrappen und natürlich alle echten Blitzer sind in der Datenbank verzeichnet. Und für jeden neu gemeldeten Blitzer gibt es ein kostenloses Abo. Deshalb ist die Datenbank auch gut gewartet... :wink:
PlanetEarth
Hallo miteinander
ganz einfach bei jeden Radarkasten einen Cache verstecken und somit hat der Wegpunkt am GPS seine Berechtigung.
IMHO ist die Autonavigation und das GPS ist inzwischen ein zu grosser Wirtschaftszweig geworden das sie wirklich verboten werden können.
Martin
PS: Die Schweizer Rennleitung ist inzwischen auch ziemlich gut getarnt
http://www.tu-berlin.de/www/software/hoax/radar06.shtml
theplank
24.01.2007, 09:51
abgesehen davon, daß ich ohnehin die finanzielle radikalstbestrafung von schnellfahrern befürworte droht den armen rasertrotteln die sich durch radar-ovls schützen wollen in .ch ja wirklich ein grauenhaftes schicksal:
... werden und dem Automobilisten drohen Busse und Haft.
stellt euch nun einmal vor, daß nicht nur der gpsr konfisziert wird,
sondern auch plötzlich und unvermittelt mehrere busse aus dem dickicht
brechen und euch bedrohen. na das wird einen flurschaden verursachen ...
Waldläufer
24.01.2007, 21:47
stellt euch nun einmal vor, daß ... plötzlich und unvermittelt mehrere busse aus dem dickicht
brechen und euch bedrohen...
Hilfe! Mich bedroht ein Bus mit Haft!!!
http://www.dps.state.ia.us/kids/colorbook/colorpage3.jpg
theplank
25.01.2007, 08:51
...
Hilfe! Mich bedroht ein Bus mit Haft!!!
*cut*
ja ja, so ähnlich stelle ich mir das vor. nur womit wäre die/der
schulranzentragende juniorin/junior denn zu schnell gefahren - mit dem
triton*) gar?
*) schau ma amal, ob waldläufer den begriff kennt
Waldläufer
25.01.2007, 09:56
...nur womit wäre die/der
schulranzentragende juniorin/junior denn zu schnell gefahren - mit dem
triton*) gar?
Möglich (http://www.videosound.com/Triton%20copy.JPG).
*) schau ma amal, ob waldläufer den begriff kennt
Da der Waldläufer ja ein schlauer Fuchs ist, kann er sich ja denken, dass mit "triton" nicht diese Begriffe (http://de.wikipedia.org/wiki/Triton) gemeint sind.
Könnte das hier (http://www.rad-reise-service.de/uploads/pics/i900_11011_action_01_kleiner_.jpg) ein "triton" sein? (:arrow: Tritt an = Tretroller):
theplank
25.01.2007, 13:36
Könnte das hier (http://www.rad-reise-service.de/uploads/pics/i900_11011_action_01_kleiner_.jpg) ein "triton" sein? (:arrow: Tritt an = Tretroller):
wahrlich ein schlauer kerl, sofern er den L-förmig rädrigen teil meint!
Geo-Johnny
27.01.2007, 11:52
Die lieben Nachbarn machen wirklich ernst:
http://www.surfinagain.com/images/astrafaq.pdf
L.G. Geo-Johnny!
Die lieben Nachbarn machen wirklich ernst:
http://www.surfinagain.com/images/astrafaq.pdf
L.G. Geo-Johnny!
Das ist ja eher eine Entwarnung: GPS-Geräte (Laptops, Mobiltelephone mit GPS-Empfänger) sind nur betroffen, wenn sie Blitzer-POIs enthalten.
Die waren (wie schon oben bemerkt) m.W. auch bisher nicht legal (zumindest in .de nicht). Generell sagt einem das üblicherweise schon der Hausverstand...
BS/2
Geo-Johnny
27.01.2007, 12:41
Generell sagt einem das üblicherweise schon der Hausverstand...
BS/2
Da sind wir leider nicht der gleichen Meinung, aber ich möchte hier keine Diskussion vom Zaun brechen.
L.G. Geo-Johnny!
Schade - ich liebe Diskussionen. :mrgreen:
Geo-Johnny
27.01.2007, 13:15
Noch ein umfassender Artikel zum Thema - sehr interessant:
http://www.poly-electronic.ch/garmin-poi-loader.htm
L.G. - Geo Johnny!
PlanetEarth
27.01.2007, 13:37
Ich bin auch nicht BS/2s Meinung. Man fährt mit den Dingern viel bewusster.
Und wie soll das kontrolliert werden? Sind dann GPS-Spezialisten bei den Kontrollen dabei, die die Vielzahl an Geräten kennen? Dann werden die POIs halt in "Gefährliche Stelle" oder "Schöne Aussicht" umbenannt. Oder die SD-Karte schnell entnommen.
PlanetEarth (der auch nichts vom Rasen hält)
Die waren (wie schon oben bemerkt) m.W. auch bisher nicht legal (zumindest in .de nicht). Generell sagt einem das üblicherweise schon der Hausverstand...
Manche Leute achten halt lieber aufs Navi als auf das was auf der Strasse abgeht.
Pech für alle nicht in POIs erfassten Hindernisse wie Bäumchen neben Haltestellen (besonders gefährdet, wenn der Naviuser unter Liebeskummer leider), Fussgänger, ...
Ich bin auch nicht BS/2s Meinung. Man fährt mit den Dingern viel bewusster.
Ich hab nicht primär von meiner Meinung gesprochen, sondern von meiner Rechtsansicht. :mrgreen:
Nach kurzer Internetrecherche kann ich das "Verbot" jetzt wohl auch für Österreich belegen:
Funkempfangsanlagenverordnung
BGBl.Nr. 652/1996
§ 1. Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funkempfangsanlagen, die zur Warnung vor Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen dienen oder dienen können (wie Radarwarngeräte, Laserwarngeräte), werden für bewilligungspflichtig erklärt.
***************************************
Telekommunikationsgesetz 2003
BGBl. I Nr. 70/2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2005
§ 109. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer
Geldstrafe bis zu 4 000 Euro zu bestrafen, wer
...
4. entgegen einer gemäß § 75 Abs. 2 erlassenen Verordnung eine
Funkanlage ohne Bewilligung einführt, vertreibt oder besitzt;
Und wie soll das kontrolliert werden? Sind dann GPS-Spezialisten bei den Kontrollen dabei, die die Vielzahl an Geräten kennen? Dann werden die POIs halt in "Gefährliche Stelle" oder "Schöne Aussicht" umbenannt. Oder die SD-Karte schnell entnommen.
Das ist unstrittig eine andere Frage. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten ohnehin unabhängig von ihrer Überwachung/Überwachbarkeit, auch wenn das (wie große Teile der StVO) kaum jemand zu realisieren scheint. :shock:
PlanetEarth (der auch nichts vom Rasen hält)
Wozu dann die POIs? Ein bisserl Rasen zählt nicht? :P
LG,
BS/2
Edit/Nachtrag: http://www.zusammenhaenge.at/faelle/at/quintezz.html
Also BS/2, ich bezweifle stark, ob ein Navi als "Funkempfangsanlage durchgeht. Denn das "können zur Warnung vor Geschwindigkeitsmeßanlagen dienen" ist schon sehr dehnbar, und paßt IMHO mnur auf explizite Radar- und Laserwarner, aber nicht auf POI-Overlays.
Also BS/2, ich bezweifle stark, ob ein Navi als "Funkempfangsanlage durchgeht. Denn das "können zur Warnung vor Geschwindigkeitsmeßanlagen dienen" ist schon sehr dehnbar, und paßt IMHO mnur auf explizite Radar- und Laserwarner, aber nicht auf POI-Overlays.
Hmm, das GPS-Signal wird aber mittels Funk übertragen, also Pöse Pöse :D
orotl
PlanetEarth
28.01.2007, 00:43
PlanetEarth (der auch nichts vom Rasen hält)
Wozu dann die POIs? Ein bisserl Rasen zählt nicht? :P
Für mich ist es eine technische Spielerei. In Vor-GPS/POI-Zeiten bin ich ein einziges Mal geblitzt worden. 40 war auf einer geraden Bundesstraße mit links und rechts Feldern erlaubt und ich bin glaube ich 46 gefahren... :oops:
PlanetEarth
Also BS/2, ich bezweifle stark, ob ein Navi als "Funkempfangsanlage" durchgeht.
Das ist m.E. nicht wirklich seriös bestreitbar:
§ 3. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet
...
6. "Funkanlage" ein Erzeugnis oder ein wesentlicher Bauteil
davon, der in dem für terrestrische/satellitengestützte
Funkkommunikation zugewiesenen Spektrum durch Ausstrahlung
und/oder Empfang von Funkwellen kommunizieren kann; als
Funkanlagen gelten auch elektrische Einrichtungen, deren Zweck
es ist, mittels Funkwellen Funkkommunikation zu verhindern;
Denn das "können zur Warnung vor Geschwindigkeitsmeßanlagen dienen" ist schon sehr dehnbar, und paßt IMHO mnur auf explizite Radar- und Laserwarner, aber nicht auf POI-Overlays.
Ich halte das legistisch für so geschickt gemacht, dass die damals noch nicht bekannte Technik der POIs umfasst sein könnte (nach dem Wortlaut passt es).
Ich würde mich halt darauf berufen, dass die Software und die Daten nicht Teil der Anlage sind.
Die Fernmeldebehörde legt solche Dinge aber im Zweifel eher streng aus, sodass theoretisch jeder mit POIs bestückbare GPSr (auch ohne solche POIs) bewilligungspflichtig sein könnte ("dienen können").
Warten wir's ab. Wie immer wird das in .at weniger heiß gegessen. :)
BS/2
Termite2712
28.01.2007, 18:25
Aber manchmal hat man's halt ein bisserl eiliger - insbesonders, wenn man das neue Töff einfahren muß... :twisted:
Aber manchmal hat man's halt ein bisserl eiliger - insbesonders, wenn man das neue Töff einfahren muß... :twisted:
Taurus Lok? :P
DeeJay58
28.01.2007, 20:19
@BS/2: Dann darf ich aber auch kein Radio im Auto haben. Denn das ist genauso ein Funkempfänger wie der GPS-Empfänger und der Radio lässt mich auch immer wieder regelmäßig wissen, wo gerade geblitzt wird (Ö3, Antenne Stmk, etc.)
Es steht ja extra dabei (Radarwarner, Laserwarner) um das etwas einzugrenzen und um zu zeigen was gemeint ist.
Aber ich geb zu: Eine unglückliche Formulierung.
@BS/2: Dann darf ich aber auch kein Radio im Auto haben. Denn das ist genauso ein Funkempfänger wie der GPS-Empfänger und der Radio lässt mich auch immer wieder regelmäßig wissen, wo gerade geblitzt wird (Ö3, Antenne Stmk, etc.)
Das vermag ich nicht beurteilen. Radios könnten aber umfasst sein (ist wohl eine Frage der Rechtsanwendung). Wahrscheinlich gibt's für dein Autoradio aber auch eine Zulassung (?).
Es steht ja extra dabei (Radarwarner, Laserwarner) um das etwas einzugrenzen und um zu zeigen was gemeint ist.
Das ist der Unterschied zwischen taxativ ("und zwar") und exemplarisch ("wie"). Es gibt in diesem Fall keine inhaltliche Bechränkung durch die Beispiele.
Aber ich geb zu: Eine unglückliche Formulierung.
Keineswegs - das ist bestimmt eine absichtlich offen formulierte Textstelle, um zukünftige Entwicklungen gleich mit einzuschließen.
BS/2
DeeJay58
28.01.2007, 21:37
@BS/2: Dann darf ich aber auch kein Radio im Auto haben. Denn das ist genauso ein Funkempfänger wie der GPS-Empfänger und der Radio lässt mich auch immer wieder regelmäßig wissen, wo gerade geblitzt wird (Ö3, Antenne Stmk, etc.)
Das vermag ich nicht beurteilen. Radios könnten aber umfasst sein (ist wohl eine Frage der Rechtsanwendung). Wahrscheinlich gibt's für dein Autoradio aber auch eine Zulassung (?).
Ja, als Autoradio. Oder wie meinst du das? Ein GPS-Gerät ist ja auch als GPS Gerät zugelassen. Eine extra-Zulassung brauchst du nicht für deinen Radio. den kannst du aus sonstwo importieren. Sofern die Steuern bezahlt werden kein PRoblem
ODer hast du für deinen Radio eine Zulassung?
Diskutier ma des bittsche beim nächsten Event? So dauert das zu lang.. :mrgreen:
Das Thema kommt JETZT GLEICH auf Vox (Auto Motor Sport) - für die die deutsche Rechtslage!
Termite2712
11.03.2007, 20:18
Aber manchmal hat man's halt ein bisserl eiliger - insbesonders, wenn man das neue Töff einfahren muß... :twisted:
Taurus Lok? :P
Peugeot 407 :wink:
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